Glücksspielstaatsvertrag
Ralf Witzel
Parlamentarischer Geschäftsführer
Medienpolitischer Sprecher
Telefon: 0211 - 884 44 41
- 44 42
- 44 43
Fax: 0211 - 884 36 36
eMail: ralf.witzel@landtag.nrw.de
Referentin für Medien und Bundesangelegenheiten
Referentin für Kulturpolitik
Referentin für Frauenpolitik
Telefon: 0211 - 884 4468
Fax: 0211 - 884 3668
eMail: bianca.wagner@landtag.nrw.de
Der bestehende Glücksspielstaatsvertrag der Länder läuft Ende des Jahres 2011 aus. Er bedarf ab Jahresbeginn 2012 daher nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 2008 einer Neufassung, da die bisherigen Regelungen nicht dem sogenannten rechtlichen Kohärenzerfordernis entsprechen, also die einzelnen Arten des Glücksspiels nicht nach einheitlichen Maßstäben reguliert werden. Die EU hat festgestellt, dass im aktuellen Vertragswerk bestehende Monopole für staatliche Anbieter nicht gerechtfertigt seien. Auch ist die Begründung staatlicher Verbote mit einer behaupteten Bekämpfung von Spielsuchtgefahren nicht stichhaltig.
Von der Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages sind nicht nur die Anbieter unterschiedlicher Sparten des Glücksspielmarktes abhängig, sondern auch Zehntausende von Arbeitsplätzen und nicht zuletzt die Destinatäre. Denn Einnahmen aus dem Glücksspiel fließen an gemeinnützige und wohltätige Organisationen und sichern so gesellschaftlich wertvolle Arbeit, beispielsweise von Sportvereinen.
Mit der Ausarbeitung der Novelle sind derzeit leider lediglich die Ministerpräsidenten und deren Beauftragte in den Staatskanzleien befasst. Änderungen zu den Plänen der Ministerpräsidentenkonferenz sind ab dem Zeitpunkt der Einbringung neuer Staatsverträge in die Landtage nicht mehr möglich, die nur insgesamt zustimmen oder ablehnen können. Deshalb spricht sich die FDP-Fraktion auch dafür aus, dass Landesparlamente stärker in die Novellierung von Staatsverträgen eingebunden werden.
Der vorliegende Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrags ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion mehr als kritisch zu betrachten. Unsere Ansicht, dass die aktuell formulierten Regelungen nicht europarechtskonform sind, ist erst kürzlich durch die Stellungnahme der EU-Kommission im Rahmen des EU-Notifizierungsverfahrens noch einmal bestätigt worden.



