Höne: Kraft bricht Wahlversprechen
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Henning Höne
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(Düsseldorf, 27. Februar 2013) „Mit der heutigen Abstimmung über die Dichtheitsprüfung haben die SPD und Ministerpräsidentin Kraft ein zentrales Wahlversprechen gebrochen“, erklärt Henning Höne, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. Trotz des vehementen Widerstands tausender Bürger und zahlreicher Initiativen haben SPD und Grüne eine Beibehaltung der verpflichtenden Dichtheitsprüfung in Wasserschutzgebieten beschlossen. Die Folge der rot-grünen Pläne ist letztlich eine flächendeckende Dichtheitsprüfung durch die Hintertür. Entgegen aller Beteuerungen hat die SPD eine bürgerfreundliche Lösung, wie FDP und CDU sie eingebracht haben, verhindert. „Die SPD ist den grünen Ideologen blindlings gefolgt.“
Ministerpräsidentin Kraft hatte vor der Landtagswahl beteuert, sie wolle „Omas klein Häuschen“ von einer verpflichtenden Dichtheitsprüfung ausnehmen. Davon kann jetzt keine Rede mehr sein. Denn die rot-grüne Regelung sieht vor, dass in Wasserschutzgebieten die Abwasserleitungen ohne begründeten Verdacht überprüft werden müssen. „Von solchen Sonderregelungen hat Frau Kraft im Wahlkampf nicht gesprochen. Das ist ein unehrlicher Umgang mit den Wählern“, sagte Höne. Die FDP ist auch für eine besondere Berücksichtigung der Wasserschutzgebiete, aber bei differenzierter Betrachtung.
Rot-Grün versuche zudem, den Kommunen den Schwarzen Peter zuzuschieben. „Die Kommunen sollen nun selbst darüber entschei-den, ob sie bestehende Satzungen aussetzen und keine Dichtheitsprüfung mehr durchführen“, sagt Höne. Der grüne Umweltminister könne die verpflichtende Dichtheitsprüfung jedoch per Verordnung im Handstreich verlangen. „So sieht keine verlässliche Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen aus.“
Mit dem Gesetzesentwurf von FDP und CDU lag hingegen eine bürgerfreundliche Lösung vor. „Wir stellen niemanden unter Generalverdacht und wollen eine verpflichtende Dichtheitsprüfung nur bei Neu- und Umbauten sowie bei begründetem Verdacht. Die FDP setzt sich für effizienten Umweltschutz ein. Dabei muss die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen beachtet werden“, erläutert Höne.